Das Titelbild zeigt einen Ausschnitt des Rednitztals zwischen Nürnberg und Schwabach (GoogleEarth, (c) 2012 GeoBasis-DE/BKG, (c) 2012 AeroWest)
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Das Rednitztal
ist ein seit dem Mittelalter unveränderter Talraum aus Wässerwiesen, Ufergehölzen und Auwäldern. Seit Jahrhunderten bewirtschaften die Landwirte die Wiesen in Wässergenossenschaften über ein enges Kanal- und Grabensystem. Dadurch haben viele seltene Vögel, Fische, Reptilien und Insekten hier ihren Lebensraum.Das Bayerische Umweltministerium hat deshalb im Herbst 2004 das Rednitztal von der A 6 im Süden bis nach Stein als besonders schützenswertes Natura-2000-FFH-Gebiet an die Europäische Union gemeldet.
Die Rednitz entsteht in Georgensgmünd durch den Zusammenfluss von Fränkischer und Schwäbischer Rezat. Sie fließt nordwärts über Roth, Büchenbach, Rednitzhembach, Penzendorf, Schwabach, Stein, Nürnberg, Oberasbach und Zirndorf nach Fürth, wo sie sich mit der aus Richtung Osten kommenden Pegnitz zur Regnitz vereint.
Historie B2a/ A77
1973 gründete sich der Verein zum Schutz des Rednitztals. Ziel war und ist, das Tal in seiner natürlichen Schönheit zu erhalten. Besonders bedroht war es durch eine geplante Autobahnverbindung zwischen dem Nürnberger Hafen (Wiener Straße) und der Autobahn A6 südlich von Schwabach.
1. Planfeststellungsverfahren 1980-1990
1980 erfolgte das 1. Planfeststellungsverfahren der als ‚Bundesstraße B2a‘ deklarierten Autobahn für das Teilstück dieser Straße durch das Rednitztal.
Seit 1973 gab es Widerstand aus dem betroffenen Gebiet. Der Verein zum Schutz des Rednitztals stellte sich schützend vor das Tal. Die Stadträte von Nürnberg und Schwabach unterstützten den Verein, lehnten in wiederholten Stadtratsbeschlüssen jeden Straßenbau im Rednitztal ab und werteten die Vereinsarbeit durch Umweltpreise auf.
1986 nahm der Deutsche Bundestag die B2a aus der Dringlichkeitsstufe 1 heraus – unter anderem auch deswegen, weil im November 1985 der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags die vom Verein eingereichte Petition gegen den Straßenbau voll inhaltlich übernahm.
1988 (also erst 8 Jahre nach dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens) erließ die Regierung von Mittelfranken den Planfeststellungsbeschluss. Dieser führte zu über 50 Klagen gegen das Projekt; unter anderem auch von den betroffenen Städten Nürnberg und Schwabach sowie vom Bund Naturschutz als Eigentümer eines Sperrgrundstückes auf der Trasse.
1990 hob das Verwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken (für einen Landwirt und den Bund Naturschutz) als rechtswidrig auf. In der Urteilsbegründung heißt es:
‚Die Planfeststellungsbehörde hat die geplante Straße fehlerhaft als Bundesstraße und nicht als Autobahn eingestuft.‘
und
‚dass durch die Anlage der geplanten B2a Landschaftsbild und Natur im betreffenden Abschnitt des Rednitztals in erheblichem Maß unwiederbringlich zerstört wird‘.
Die anderen Kläger erzielten Teilerfolge (mangelhafter Lärmschutz). Die eingelegte Revision gegen diese Urteile wurde von der Landesanwaltschaft unmittelbar vor der Anhörung beim Verwaltungsgerichtshof München zurückgezogen.
2. Planfeststellungsverfahren 1995-2004
1992 erschien die B2a wieder in der Dringlichkeitsstufe 1 im Entwurf des Bundesfernwegeplanes (bei der Bundestagswahl 1990 wurde eine Befürworterin dieser Straße als Direktkandidatin in den Bundestag gewählt).
1995 wurde daraufhin das 2. Planfeststellungsverfahren zur B2a/ A77 eingeleitet. Hier erfolgte erstmals die offizielle Benennung als Autobahn – bisher wurde sie immer nur als Bundesstraße geführt. Dieses PFV endete bereits beim Erörterungstermin 1996, bei dem 4.200 Einwendungen behandelt werden mussten; es blieben über 100 offene Fragen, skandalöse Fehler wurden aufgedeckt. Auch der Versammlungsleiter musste abgelöst werden.
Durch die Aktivitäten zahlreicher örtlicher Politiker und Straßenbaugegner sowie unseres Vereins gelang es, dass dieses Projekt von Seiten der Bundesregierung nicht weiter verfolgt wurde. Im Juli bzw. September 2004 erhielten wir die Nachricht, dass die Streichung des Projektes Rednitztalautobahn im Deutschen Bundestag und im Bundesrat bestätigt wurde.
Im Dezember 2004 stellte die Regierung von Mittelfranken in Ansbach schließlich offiziell das seit 1995 laufende 2. Planfeststellungsverfahren ein.