Hohe Verkehrbelastung für Nürnberger Süden

Verkehrsströme IVV

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durch kreuzungsfreien Frankenschnellweg- Ausbau wird erwartet.

Hafenverkehr

Vortrag anlässlich einer Biberführung durch BN Horst Schwemmer 5.6.18, 18.00 Uhr Schleuse Eibach

 Hier sind wir am Hafen Nürnberg südlich der Wiener Straße wo noch verbliebener Wald, -zumindest vorläufig-   nicht den Logistik-Gebäuden & Anlagen zum Opfer gefallen ist.

Biber sind hier tätig, die wertvollen Beitrag leisten, weitere Verluste der Tier- & Pflanzenwelt zu vermeiden. Die Biber sind dankbar, den engagierten BN-Bibermanager Horst Schwemmer zum Paten zu haben. Horst will ich nicht zuvorkommen aber ich wurde beauftragt, zum Hafenverkehr & Ausbau zu berichten der auch den Wald südlich der Wiener Straße bedroht und damit auch die Biber.

Hafenverkehr sollte einst in großem Umfang über’s Wasser abgewickelt werden. Daraus ist nichts geworden. Inzwischen ist schon die Bezeichnung Hafen ein Etikettenschwindel, der Hafendirektor heißt nicht mehr Hafendirektor sondern Geschäftsführer: nur 2% der Güterwerden noch auf demWasser transportiert-Tendenz fallend; 75%auf der Straße mit Lkw – Tendenz steigend.Dafür wurden Straßen zum Hafen unreichend dimensioniert.

Innenminister Herrmann, vor kurzem noch Innen & Verkehrsminister Bayerns anlässlich der Eröffnung des Logistikzentrums: Wir gehen von einem Wachstum des Güterverkehrs von 50% innerhalb der nächsten 15 Jahre aus. Dieses gewaltige Wachstum werden wir nur schaffen durch Ertüchtigung der Verkehrswege. Dazu gibt’s bereits, rund um den Hafen Straßen- & Brückenbau um künftigen Anforderungen gerecht zu werden: 6 streifiger Ausbau A 73 am Hafen was bei prognostizieren 121 000 Fzg/d (Fahrzeuge pro Tag) bis 2030 nicht reicht; kreuzungsfreier FSW-Ausbau für über 90 000  Fzg/d bis 2030; B14neu zum Hafen deklariert als Ortsumgehung Stein mit 30 000 Fzg/d womöglich wieder eine B2a, nicht als Autobahn, sondern zweistreifig für 30 000 Fzg/d  wobei heute schon klar ist: der Straßenausbau wird nicht reichen ! seit Jahrzehnten ist es beim Straßenausbau so wie beim Wettlauf zwischen dem Hasen und dem Igel: der Verkehrzuwachs ist immer schon da ! Größtes Problem in den nächsten Jahren im Süden Nürnbergs: Verkehr & weitere Erschließung der Straßen zum Hafen , falls prognostiziertes Wachstum so bleibt.

50% Zunahme Güterverkehr erfordert erhebliche Zunahme an Lagergebäude & Personal. Maly:  Wenn ein Investor kommt & bietet einige tausend Arbeitsplätze, ist alles andere nachrangig !

 Der Wald südlich Wiener Straße samt Biber Kolonie bleibt als Bannwald bis zur nächsten Stadtratswahl 2019; dann werden sich unsere Politiker neu orientieren und womöglich dem enorrmen Druck der Wirtschafts- & Auto Lobby nachgeben !

 Da steckt die Wirtschaft dahinter, Klientel der CSU, die wollen die nächsten Wahlen gewinnen sie versprechen den Wählern Wachstum und der Wirtschaft höheren Gewinn.

Das stecken auch die Gewerkschaften dahinter, die sitzen der SPD im Genick, die hat auch die nächsten Wahlen im Blick, propagiert auch Wachstum – bei Arbeitsplätzen & bei Löhnen

 Es reicht ja eigentlich so mit dem Wachstum. In der Natur ist selbstverständlich: Wachstum ist letztlich tödlich. In der Regel: je schneller und größer Wachstum, desto großer und tiefer der Fall.  das ist wie eine Sucht, wie Drogensucht oder Zigarettensucht nach größerem Wachstum & Wohlstand ,  nach höherem Gewinn, nach noch mehr Konsum & Mobilität.

Wenn 7 Millarden Menschen auf unserer Erde Mobilität & Konsum erhalten sollen wie wir auf der Wohlstandsinsel selbstverständlich beanspruchen, bräuchten wir 3 oder gar 5 Planeten die wir nicht haben. Wenn wir unseren unzulässig hohen Wohlstand samt Mobiliät erhalten wollen, müssen wir Milliarden Menschen in den Entwicklungs- & Schwellenländern klein halten. sonst reicht’s nicht  !

Wünschenswert, erforderlich: Begrenzung von Konsum und Mobiliät,   besser Reduzierung von Konsum & Mobiliät  – aber das ist in einem demokratischen System mit unmündigen Wählern aussichtslos, da stößt die Demokratie an ihre Grenzen ! Bei der Zukunft der Waldes südl. Wiener Straße & der Biber Kolonie sehe ich schwarz Horst mag jetzt den Faden aufgreifen und sein Biber-Biotop uns näher bringen.

 5.6.18 Enno Brouer

Neuer Vorstand

PRESSEMITTEILUNG 2018/1

Gemeinnützigkeit des Vereins zum Schutz des Rednitztals e. V. rückwirkend zum
01.01.2018 wiedererlangt.

Neuer Vorstand gewählt.

Genau 31 Mitglieder der angeschriebenen über 100 Vereinstreuen (Beiträge hatten geruht)
versammelten sich zur JHV 2018 um den Verein zum Schutz des Rednitztals nach 5 Jahren wieder auf solide Beine zu stellen. Nahezu einstimmig übernimmt der ehemalige BN Kreisgruppenvorsitzende Günther Raß den 1. Vorsitz, Stellvertreter ist der bisherige Beisitzer und Sprecher der BN-Orstgruppe Rednitztal Wolfgang Janeck, sein Sohn Sebastian übernimmt den Schriftführerposten, IT- und Finanzwart wird das Katzwanger Neumitglied Manfred Hopfengärtner, Kassenrevisoren sind der BIOUNDNAH-Gründer Friedemann Enke und der BN-Biberbeauftragte Horst Schwemmer. Beisitzer zur Unterstützung des Kern-Vorstandes sind der Elektromeister Bernd Langenbucher so- wie Ehrenvorsitzender Enno Brouer mit Enkel Peter Brouer.
Neben dem Hauptziel Verhinderung des kreuzungsfreien FSW-Ausbaues werden der Umwelt- und Naturschutz eines (tunnelfreien) FFH-Rednitztals als Kultur- und Landschaftspark sein. Eine Führung zu Biberrevieren sollte auch für weitere neue Mitglieder am Dienstag, 05.06.2018, Treffpunkt um 18.00 Uhr an der Schleuse Eibach, interessant sein.
Auch am Runden Tisch „Radverkehr“ und Agendaratsitzungen sowie dem projektbegleitenden Forum zum FSW-Ausbau wird kritisch teilgenommen. Ein Mobilitätstag am Samstag, 9. Juni wird gemeinsam mit der BN-Ortsgruppe Nürnberger Süden und Einkorn e. V. organisiert.

Steiner Ortsumgehung im Bundesverkehrswegeplan

Der Verein zum Schutz des Rednitztals e.V. teilt die Unzufriedenheit der Steiner Bürger, sieht aber die Einstufung des Vorhabens im Bundesverkehrswegeplan sehr kritisch. Wie allseits bekannt und auch seit 2014 breit berichtet, ist das Vorhaben technisch so nicht durchführbar, löst die Probleme nicht, und läuft entgegen allen wirtschaftlichen, verkehrsplanerischen und ökologischen Expertisen. Das Problem ist nicht die Steiner Ortsdurchfahrt, das Problem ist der Verkehr im Nürnberger Südwesten. Eine Ortsumgehung würde dieses Problem lediglich auf die Nachbargemeinden ausweiten – neue Straßen führen zu mehr, nicht weniger Verkehr. Der Verkehr muss auf A6 und A3 bleiben, eine B14-Abkürzung zum Hafen und zur A73 nach Fürth und Erlangen wäre verkehrsplanerischer Wahnsinn. Der Ausbau der A6 ist hier ein wesentlich sinnvollerer Schritt. Nürnberg wächst, gerade und auch im Südwesten – das ist schön. Nun muss dringend mit den grandiosen Fehlplanungen der 70er Jahre aufgeräumt werden, sonst wird die Metropolregion ein Transitland.

Satzungsentwurf 2012

Satzung des

 

„Verein zum Schutz des Rednitztals e.V.“

 

§1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Verein zum Schutz des Rednitztals”. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach der Eintragung den Zusatz e.V. Sitz des Vereins ist Nürnberg.

 

§2 Zweck

Der Zweck des Vereins ist der Schutz und die Erhaltung des Rednitztals in seiner Natur sowie die Entwicklung des Rednitztals als Naherholungsgebiet.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.  Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf Grundlage einer schriftlichen Beitrittserklärung.

(2) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder im Falle einer juristischen Person durch Auflösung. Der Austritt aus dem Verein kann nur schriftlich und mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Geschäftsjahres erklärt werden.

(3) Der Vorstand kann ein Mitglied mit 2/3 Mehrheit ausschließen, wenn es dem Ansehen oder den Interessen des Vereins gröblich zuwider handelt oder trotz Mahnung mit zwei Jahresbeiträgen im Rückstand ist. Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb zwei Wochen zu geben. Für den Ausschluss von Mitgliedern des Vorstandes ist die Mitgliederversammlung zuständig.

§4 Beiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung für eine Dauer von jeweils 2 Jahren.

 

§5 Organe

(1) Organe des Vereins sind der Vorsitzende, der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

(2) Der Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich i.S.d. §26 BGB.  Zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 500,- EUR ist die Zustimmung des Vorstandes mit 2/3 Mehrheit erforderlich.

(3) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, und bis zu sieben Beisitzern.

(4) Die Mitglieder des Vorstands werden jeweils auf Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder des Vorstands bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

(5) Bei Ende der Mitgliedschaft endet auch das Amt als Vorstand.

 

§6 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist jährlich durch den Vorsitzenden einzuberufen, im Übrigen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich beantragt. Die Mitgliederversammlung ist vierzehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform einzuberufen.

(2) Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussfähig.

(3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Sind beide verhindert, bestimmt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit einen Versammlungsleiter aus ihrer Mitte. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit. Satzungsänderungen sowie die Auflösung des Vereins bedürfen der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Geschäftsbericht des Vorstandes, seine Entlastung, die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer sowie über die weiteren zur Tagesordnung gestellten Punkte.

(4) Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen. Diese Anträge sind acht Tage vor der Mitgliederversammlung in Textform und begründet beim Vorstand einzureichen.

(5) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll festgehalten, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§7 Kassenprüfung

(1) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Personen zur Kassenprüfung. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Wiederwahl ist zulässig.

(2) Die Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassenwarts und der übrigen Vorstandsmitglieder.

 

§8 Auflösung des Vereins

Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des Vereinszweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Bund Naturschutz in Bayern e. V. mit der Maßgabe, dass dieser es der Kreisgruppe Nürnberg zur Verfügung stellt.

§9 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen, die auf Verlangen des Registergerichts oder einer anderen Behörde zu erfolgen haben, können vom Vorstand selbständig beschlossen werden.